Diese AGB treten bei jeder Anmeldung in Kraft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ivana.
Gewährleistung:
Die ausbildende Fahrlehrerin ist staatlich geprüft und im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung nach den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.
Lektionsdauer:
Eine Lektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Andernfalls muss der Ausweis zu Hause abgeholt werden und die dabei benötigte Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen:
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus mündlich oder telefonisch abgemeldet werden. WhatsApp, SMS, E-Mails oder Mitteilungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt. Bei Verspätungen ist die Fahroase umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde die Fahrlehrerin über die Verspätung nicht informiert, ist sie nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt.
VKU Kurse:
Die Fahroase behält sich das Recht vor, Kurse bei denen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, die Lehrperson verhindert ist oder aus Sicherheitsgründen kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Frühzeitige Umbuchungen oder Absagen seitens des Teilnehmers sind kostenlos. Umbuchungen oder Absagen weniger als 7 Tage vor Kursbeginn werden pauschal mit 80.- Umtriebsentschädigung verrechnet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder Absagen weniger als 24h vor Kursbeginn, werden die vollen Kurskosten verrechnet. Bei Absenzen aus gesundheitlichen Gründen werden die Umbuchungsgebühren erlassen, wenn innerhalb einer Woche ein Arztzeugnis schriftlich eingereicht wird.
Bussen:
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Fahrfähigkeit:
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahroase vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Fahrzeug:
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel) erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Die gebotene Leistung und der Lektionstarif vermindern sich deswegen nicht.
Fahrschüler-Versicherung inkl. Administrativpauschale:
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Firma bei der Schweizerischen Mobiliar versichert. Ein einmaliger Unkostenbeitrag von Fr. 100.- wird spätestens vor der zweiten Fahrstunde erhoben. Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.
Zahlungsbedingungen:
Einzel-/Doppellektionen sind bar und vor der Fahrstunde zu bezahlen. Abonnemente sind ebenfalls bar, per EZ-Schein oder Twint im Voraus zu begleichen. Kredit wird höchstens in der Höhe von zwei Fahrlektionen akzeptiert. Weitere Fahrstunden werden erst nach Erhalt des ausstehenden Betrages wieder erteilt.
Praktische Prüfung und Anmeldung:
Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht der Fahrlehrerin prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen. Für die Prüfung inkl. Einfahren wird eine pauschale Gebühr von CHF 200.– erhoben. Sie entspricht ungefähr der Zeit, welche effektiv für die Prüfung (45min Einfahren, Vorbereitung, Prüfung, Abschluss und Rückfahrt) aufgewendet wird. Die Kosten seitens Strassenverkehrsamt sind in der Prüfungspauschale nicht inkludiert und werden vom Strassenverkehrsamt separat in Rechnung gestellt.
Allgemeine Bedingungen:
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Gerichtsstand:
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist in Zürich © Copyright Fahroase 2025.